Kurtaxe

Auf Übergang achten....zb...27.10. - 3.11.   = An u Abreisteag = 1 Tag....bei KR Verwalter nicht programmierbar


 § 6 Höhe der Kurabgabe 1. Die Kurabgabe beträgt für jeden Tag des Aufenthaltes im Erhebungsgebiet für jede

 

abgabepflichtige Person: in der Zeit vom

06.01. bis 14.03. 1,00 €

in der Zeit vom 15.03. bis 14.05. 2,00 €

in der Zeit vom 15.05. bis 14.09. 3,00 €

in der Zeit vom 15.09. bis 31.10. 2,00 €

in der Zeit vom 01.11. bis 19.12. 1,00 €

in der Zeit vom 20.12. bis 05.01. 3,00 €.

 

An- und Abreisetag gelten bei Personen, die im Erhebungsgebiet übernachten, als ein Tag, wobei der Anreisetag nicht berechnet wird.

 

Die Kurabgabe schließt die Mehrwertsteuer ein. Sie wird für die Dauer jedes ununterbrochenen Aufenthaltes in einem Kalenderjahr mit den vorstehend genannten Sätzen, höchstens jedoch in der Höhe der Jahreskurabgabe nach Absatz 2 erhoben. Bei mehreren Aufenthalten im Kalenderjahr wird die Kurabgabe nur bis zur Höhe der Jahreskurabgabe erhoben. 2. Die Jahreskurabgabe beträgt für jede Person ab 18 Jahren 84,00 €.3. Eigentümer/innen oder Besitzer/innen von Wohneinheiten, die ihren gewöhnlichenAufenthalt nicht im Erhebungsgebiet haben, zahlen unabhängig von der Aufenthaltsdauer die Kurabgabe in Höhe der Jahreskurabgabe. Gleiches gilt für ihre Familienmitglieder(Ehegatten sowie im Haushalt lebende Kinder ab 18 Jahren) oder einem Ehegatten bzw. Lebenspartner im Sinne des § 3 Abs. 1, Satz 2 Gleichgestellte.