Die Erhebung der Kurabgabe für Urlauber über 18 Jahre ist Pflicht. Für die Berechnung der Kurabgabe benötigen wir Ihre Daten, die auf den Meldeschein übertragen werden. Bei Ihrer Ankunft liegen die Kurkarten in Ihrem Haus bereit.
Wir sind als Gastgeber nach §9 der Satzung zum Einziehen der Abgabe verpflichtet. Der erhobene Betrag wird automatisch von der Gemeinde Kellenhusen bei uns abgebucht. Somit ist die Gebühr für die Ostseekarte ein durchlaufender Posten. Sparen Sie mit der Ostseecard bei mehr als 35 Partnern: Weitere Infos zur Ostseecard
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von der Kurabgabe befreit, können aber auf Wunsch die Karte erhalten.
Schwerbehinderte Personen, die einen Grad der Behinderung von 80 % und mehr nachweisen, erhalten eine Ermäßigung der Kurabgabe in Höhe von 50 %. Das gilt auch für die ständige Begleitperson, wenn sie als solche durch den Eintrag "B" auf der Vorderseite des Behindertenausweis vermerkt ist. Bei einem Grad der Schwerbehinderung von 100 % sind die Schwerbehinderten und auch die nachweislich anerkannten Begleitpersonen von der Kurabgabe befreit.
Neu ab 2022 | ||
06.01.-31.03. | EUR 2,00 | |
01.04.-31.10. | EUR 3,00 | |
01.11.-19.12. | EUR 2,00 | |
20.12.-05.01. | EUR 3,00 |